Brandverhütung und Feuerbekämpfung in Illingen
Die Geschichte der Feuerwehr IllingenIm März 2004 feiert die freiwillige Feuerwehr Illingen ihr 100-jähriges Bestehen, da sie im Mai 1904 gegründet worden ist und seither ununterbrochen besteht.
Aber es gab auch schon vorher Bemühungen um nachhaltigen Brandschutz und effektive Feuerbekämpfung in Illingen.
Illingen bildete mit Gennweiler, Wemmetsweiler und einem Teil von Merchweiler seit dem 14. Jh. zur Herrschaft Kerpen. Sie gehörte zur Grafschaft Saarwerden und damit zu Nassau-Saarbrücken. Die Herrschaft lag umgeben von nassau-saarbrückischem Gebiet in der Mitte des heutigen Saarlandes, lediglich im Norden grenzte mit Hüttigweiler und Raßweiler kurtrierisches Gebiet an. Das Haus Nassau-Saarbrücken hatte die Herrschaft den Herrn von Kerpen, deren Geschlecht aus der Eifel stammte, zu Mannlehen verliehen. Die Freiherrn von Kerpen hatten die hohe, mittlere und niedere Gerichtsbarkeit in Zivil- und Kriminalsachen. Die Untertanen waren Leibeigene, sie mussten sich zum Beispiel loskaufen, wenn sie auswandern wollten. Jeder der in die Herrschaft aufgenommen wurde, musste einen Einstand bezahlen. Die Untertanen waren zu Abgaben und Frondiensten unterschiedlicher Art verpflichtet.
Häuser einfacher Leute wurden damals meist aus Holz, Stroh und Lehm gebaut. Steine wurden bei Burgen, Schlössern und Gutshäusern als Baumaterial eingesetzt. Da die Häuser in den Städten und Orten auch dicht zusammenstanden, hatte ein Brand in der Regel schlimme Folgen. Deshalb gab es schon früh Regeln, wie mit offenem Feuer und brennbarem Material umzugehen ist, die ab dem 18. Jh. auch in Form von FeuerOrdnungen (nassau-saarbrückische Feuer-Ordnung von 1759) oder Polizei-Ordnungen (Polizey-Ordnung für die Städte Saarbrücken und St. Johann vom 08.01.1762) festgelegt wurden. Verstöße gegen solche Regeln wurden oft schwer bestraft. So musste 1761 eine Neunkircherin in den Turm, weil sie gegen den Kaminfeger “boshafte, giftige Reden" geführt hatte.
Im 18. Jh. gab es noch keine Feuerwehr im heutigen Sinne. In der Herrschaft Illingen bestand auch kein eigenes geschriebenes Landesgesetz. Es kamen nur Gewohnheitsrecht, in Zivilsachen die Landesgebräuche und in Polizeisachen die Ortsgebräuche neben einigen aus späterer Zeit stammenden Partikularverordnungen der Herren von Kerpen zur Anwendung. So erließen die Freiherren von Kerpen auch allgemeine Vorschriften zur Verhütung von Bränden. Sie handelten also im Bereich des Brandschutzes ähnlich wie ihre herrschaftlichen Nachbarn:
- So wurde bei einem Jahrgeding in Illingen am 17.11.1733 beschlossen, dass die Gerichtsherren verpflichtet sind, monatlich in ihrem Dorfe die Schornsteine zu kontrollieren. Bei Beanstandungen musste der Hausherr verständigt werden, damit er Abhilfe schaffen konnte. Geschah dies nicht, war der Obrigkeit Anzeige zu erstatten.
- Schon zwei Jahre später befasste sich ein Jahrgeding in Illingen am 08.08.1735 erneut mit dieser Problematik. In einer „Verordnung über Feld- und Feuerpolizeisachen" wurde bestimmt, dass kein „Gewürck" (Flachs- oder Hanfwerch) in einem Backofen bereitet, die „Brechkaulen" (wo der Flachs entstroht wurde) weit von jedem Ort gemacht und die Schornsteine „ohne einigen Mangel gehalten werden". Bei einer Zuwiderhandlung drohte strenge Bestrafung.
Nach der französischen Revolution besetzten Revolutionstruppen ab 1792 das gesamte linksrheinische Gebiet. Dieses Territorium wurde 1798 unter Napoleon in das französische Staatsgebiet vereinnahmt und in vier Departements eingeteilt. Wir waren damals also Franzosen. Unser heutiges Gebiet gehörte zum Departement de la sarre, dessen Hauptstadt Trier wurde. Unsere engere Heimat kam mit sechs Mairien als Kanton Ottweiler zum Arrondissement Saarbrücken. Es entstand so die Mairie Uchtelfangen mit den Orten lllingen, Gennweiler, Merchweiler, Hüttig-Raßweiler, Wustweiler, Wemmetsweiler und Uchtelfangen-Kaisen. Mit der Annexion des Landes wurde das französische Rechtssystem und die französische Polizeiverwaltung übernommen. Dies brachte eine grundlegende Wandlung aller Zustände. Die Herren von Kerpen verloren ihre herrschaftlichen Rechte. Die Leibeigenen wurden freie Bauern auf eigenem Boden. Die Gemeinden wurden durch Verordnungen Napoleons politische Gemeinden. Alle engherzigen Verordnungen und Beschränkungen der früheren Herrschaft wurden beseitigt.
Eine Feuerwehr als ständige eingeübte Truppe gab es aber auch in der französischen Zeit nicht.
Nach der endgültigen Niederlage Napoleons in Waterloo wurden die vier linksrheinischen Departements im 2. Pariser Frieden vom 20.11.1815 wieder dem Deutschen Reich zugeschlagen.
Das Gebiet des heutigen Saarlandes kam als Ergebnis des Wiener Kongresses (1814/15) größtenteils zu Preußen und ein kleiner Bereich im Südosten des heutigen Landes zur bayerischen Pfalz. Diese Situation blieb rund 100 Jahre unverändert bis zum Ende des 1. Weltkrieges.
Illingen gehörte nun zum Kreis Ottweiler im Regierungsbezirk Trier, der wiederum Teil der Rheinprovinz des Königreichs Preußen war. Die königliche Regierung in Trier nahm ihre Tätigkeit im April 1816 auf. Am 01.07.1816 wurde die preußische Verwaltung in Illingen eingeführt. Die Mairie Uchtelfangen wurde zur Bürgermeisterei Uchtelfangen. Bei dieser Gelegenheit kam auch die Gemeinde Hirzweiler, die bis dahin zur Mairie Urexweiler gehört hatte, zur Bürgermeisterei Uchtelfangen.
Die Bürgermeister residierten jeweils in ihren Wohnungen. 1839 wurde das Schulhaus an der Kirche in lllingen neugebaut. Bürgermeister Fourmann ordnete an, dass in der oberen Etage der Schule ein Bürgermeisterdienstzimmer eingerichtet wird. Dies musste aber wenige Jahre später aus Platzmangel zugunsten der Schule wieder geräumt werden. 1865 sah man dann das Bedürfnis, ein eigenes Gemeindehaus zu bauen. Der Grundstein zu dem heutigen Rathaus in der Hauptstraße in Illingen wurde aber erst am 18.07.1876 gelegt, das Gebäude 1877 bezogen. Die Bürgermeisterei hieß aber weiterhin Uchtelfangen. Am 25.04.1877 beschloss der Bürgermeisterrat, nunmehr die Bezeichnung Bürgermeisterei Illingen zu verwenden und hierzu die höhere Genehmigung einzuholen, die auch erteilt wurde.
Da der Bedarf nach Räumen für die Verwaltung wuchs, wurde das Rathaus in den Jahren 1911/12 erweitert. Dieser Erweiterungsbau zeigt sich bis heute in der Architektur des Rathauses.
Zwei Jahre nachdem die Preußen die Verwaltung des Landes übernommen hatten, erließ der Königliche Landrat Schönberger 1818 eine „Feuer =Lösch=Polizey Verordnung" für die Gemeinden des Kreises Ottweiler, die mit der Einleitung begann: „Da durch Unvorsichtigkeit und Nachlässigkeit die meisten Feuersbrünste entstehen, so werden, um demselben vorzubeugen, folgende polizeilichen Vorschriften erlassen."
Diese Verordnung wurde in gedruckter Form herausgegeben.
Die Verordnung enthielt in 29 Paragrafen Vorschriften zur Vermeidung bzw. Bekämpfung von Bränden durch
- sorgsamen Umgang mit Feuer und feuergefährlichem Material und Stoffen
- Beachtung von Bauvorschriften regelmäßige Brandschau
- Bereithaltung von Löschgerätschaften
- Beteiligung an Löscharbeiten
So durfte z. B. auf öffentlichen Plätzen ohne polizeiliche Genehmigung kein Feuer angezündet werden. Das Rauchen in Scheunen und Stallungen war verboten, ebenso das Rauchen auf offener Straße aus einer unbedeckten Pfeife und vieles andere auch.
In § 24 wurden Belohnungen für schnelle Hilfe ausgesetzt.
So sollte erhalten | Reichstaler | Groschen |
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wer zuerst durch Feuerrufen den Brand bekannt macht wenn er nicht in seinem eigenen Haus entstand | 12 | |
wer den ersten mit Wasser gefüllten Feuer-Eimer aus einer benachbarten Gemeinde zur Brandstelle bringt | 4 | |
wer den ersten Feuerhaken dahin schafft | 18 | |
desgleichen die erste Feuerleiter | 1 | |
wer sich zuerst auf brennende Gebäude wagt und dadurch vor anderen Dienste leistet | 1 | |
wer die erste Feuerspritze von auswärts beiführt | 4 |
Dies war die erste Feuerwehr in Illingen.
Brandschutz und Feuerbekämpfung waren aber von Anfang an auch immer eine Aufgabe der Gemeindeverwaltung bzw. der Bürgermeister. So hatte der Bürgermeister nach der o. a. Feuer=Lösch=Polizey Verordnung unter anderem dafür zu sorgen, dass die Feuerlöschgeräte immer in genügender Anzahl vorhanden und einsatzbereit sind.
Außerdem war der Bürgermeister gehalten, die Feuerlöscharbeiten vor Ort selbst zu leiten und ein Wiederaufflackern des Feuers und Plünderungen durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
Nach einer Verfügung aus dem Jahre 1821 waren alle Bürgermeister verpflichtet, die Feuerschau selbst vorzunehmen; wenn sie verhindert waren, mussten sie den Beigeordneten damit beauftragen.
Am 02.06.1837 erließ dann die Königliche Regierung in Trier eine Feuer-Ordnung für den gesamten Regierungsbezirk Trier. Darin waren in vier Abschnitten
- Maßregeln zur Verhütung der Feuersgefahr
- Von den zur Löschung eines ausgebrochenen Feuers erforderlichen Mitteln
- Maßregeln zur Löschung ausgebrochener Feuersbrünste
- Verfahren nach gelöschtem Feuer
in insgesamt 119 Paragrafen festgehalten. Diese Vorschrift hatte die gleiche Intension wie die Feuer=Lösch=Ordnung des Landrates von 1818, war jedoch wesentlich ausführlicher als diese.
Nunmehr mussten in allen größeren Ortschaften wenigstens „eine gute Feuerspritze", Feuerleitern und Brandhacken vorhanden sein und in einem „wohl verschlossenen Spritzenhaus aufbewahrt" werden.
In § 80 wurde bestimmt:
„Um bei dem Ausbruche eines Feuers der schleunigsten Hülfe versichert zu sein, sowie zur zweckmäßigen Leitung der Löschanstalten und der Maßregeln für die Rettung von Menschen und des Eigenthums, soll in allen Städten und auf dem Lande, wo solches ausführbar ist, bei jeder Gemeinde=Feuerspritze ein Brandcorps eingerichtet werden".
Diese Mannschaft sollte Feuerwach- und Rettungs-Compagnie genannt werden. Man wollte hier auch besonders die Handwerksmeister in die Pflicht nehmen, weil sie und ihre Gesellen zumindest tagsüber auch am Ort anwesend waren. Die Auswahl der Mannschaft für das Brandcorps sollte durch den Gemeinderat erfolgen. Jeder männliche Einwohner, der zum Mitglied des Brandcorps gewählt worden war, war verpflichtet, drei Jahre im Brandcorps zu bleiben. Die Mannschaft konnte ihren eigenen Chef wählen, der die „Operationen leitete und dessen Anordnungen sie Gehorsam schuldig" war. Darüber hinaus war der Bürgermeister „beständiger Chef der Brandcorps".
Diese Bestimmung veranlasste den Bürgermeister Müller von Illingen den Antrag zu stellen, eine Rettungs- und Wachmannschaft in Stärke von 15 - 20 Mann zu gründen. Offenbar war die 1818 bestimmte Spritzenmannschaft schon nicht mehr existent. Ob es tatsächlich zur Gründung der von Bürgermeister Müller beantragten Rettungs- und Wachmannschaft kam, also zur 2. Gründung der Feuerwehr Illingen, ist nicht überliefert. Man kann aber vermuten, dass dies so war, denn am 12.04.1842 wurde in einer Schöffenratssitzung beschlossen,
„daß bei jedesmaligem Probieren der Feuerspritzen oder nach beendigter Dienstleistung bei einem Brande den Spritzenmannschaften auf Kosten der Gemeindekassen sämtlicher Gemeinden der hiesigen Bürgermeisterei als Erholung pro Mann ein Quart Bier zu verabreichen sey".
Dieser Beschluss wurde am 28.12.1842 von der Königlich Preußischen Regierung in Trier ausdrücklich genehmigt.
Durch eine Polizei-Verordnung vom 27.08.1880 wurde die Feuer-Ordnung von 1837 noch ergänzt. Nach alledem kommt man zu dem Ergebnis, dass höheren Orts keine Mühen gescheut wurden, um dem Feuerlöschwesen Beachtung und Aufmerksamkeit in der Bevölkerung und in den örtlichen Verwaltungen zu verschaffen.
In diesen Jahren kam es offensichtlich oftmals zu Feuersbrünsten. Meistens spielten offenes Feuer und Strohdächer, die es damals noch überwiegend gab, eine Rolle. Von den örtlichen und überörtlichen Behörden wurden der Mut und die Einsatzbereitschaft der Helfer bei Bränden oftmals gewürdigt. Gegen Personen, die die Feuerverordnung nicht beachteten, wurden scharfe Strafen ausgesprochen.
Ein großes Problem war die mangelnde Sicherheit für die Feuerwehrleute, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes verunglückt waren. Es war keine Seltenheit, dass ein Wehrmann bei Löscharbeiten verunglückte, zumal mit der fortschreitenden Industrialisierung immer höhere Anforderungen an die Mannschaft gestellt wurden. Es bestand keinerlei Versicherungsverhältnis für die Wehrleute, obwohl dies als Mangel erkannt war und ständig Anregungen und Anträge zur Änderung dieses Missstandes eingebracht wurden. Erst 1884 fand man sich beim Oberpräsidium der Rheinprovinz bereit, einen Versicherungsschutz für die Wehrleute im Falle von Unglücks- und Todesfällen ins Auge zu fassen. Dazu musste die personelle Stärke der Wehr festgestellt werden.
Der lllinger Bürgermeister Argelander forderte den Hauptmann der Feuerwehr, Herrn Alff, auf, die Stärke der Wehr mitzuteilen. Nach dessen Mitteilung war die am 24.12.1871 von 55 Männern gegründete Wehr nur noch 36 Mann stark. Es dauerte aber tatsächlich noch 25 Jahre bis eine Unfallversicherung und eine Unterstützungskasse für verunglückte Feuerwehrleute geschaffen wurde.
Die Gründung von 1871 dürfte die 3. Gründung einer Feuerwehr in Illingen gewesen sein. Die Geräte dieser Wehr wurden aus der Vereinskasse bezahlt, ebenso die Helme und bei Unbemittelten auch die Uniform. Wer dazu nach seiner Vermögenslage imstande war, musste sich die Uniform- und Ausrüstungsstücke selbst beschaffen. Alle zwei bis drei Wochen, mindestens aber einmal pro Monat wurde eine Übung von zwei bis drei Stunden Dauer abgehalten. Wer bei einer Übung fehlte, musste 25 Pfennige Strafe zahlen, außerdem musste jedes Mitglied 30 Pfennige Monatsbeitrag zahlen.
Die Stärkezahl der Rettungs- und Wachmannschaft in Illingen fiel und stieg im Laufe der Jahre offenbar ständig. Überliefert ist, dass die freiwillige Wehr im Dezember 1878 rund 62 Mitglieder umfasste, eine beachtliche Zahl bei damals ca. 2250 Einwohnern von Illingen-Gennweiler.
1880 wurde seitens der Abteilung Inneres der Königlichen Regierung Trier Klage darüber geführt, dass in keinem Teil der Provinz bei Bränden so regelmäßig und mutwillig niedergerissen und zerstört werde wie in den Kreisen St. Wendel, Ottweiler und Saarlouis. Der dadurch entstandene Schaden sei oft größer als der durch das Feuer verursachte. Dem müsse, wo dies noch nicht geschehen sei, durch Bildung organisierter Feuerwehren entgegengearbeitet werden.
1887 oder 1888 wurde die Wehr aufgelöst und später die Kasse unter die nur noch 22 vorhandenen Mitglieder aufgeteilt.
Am 21.12.1904 wurde in Preußen das Gesetz, betreffend die Befugnis der Polizeibehören zum Erlasse von Polizeiverordnungen über die Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden erlassen. Dieses Gesetz gab die Möglichkeit die Einwohner durch Polizeiverordnungen zur persönlichen Hilfeleistung bei Bränden heranzuziehen und zum Eintritt in eine Pflichtfeuerwehr zu zwingen. Das gab offenbar den Anlass zu der am 01.04.1904 erfolgten 4. Neugründung einer Feuerwehr in Illingen und zwar durch mehr als 100 Mitglieder unter Leitung des Brandmeisters Wilhelm Fourmann.
Dieses Gründungsdatum wird als Geburtsjahr der Freiwilligen Feuerwehr Illingen bezeichnet, weil sie seither ohne Unterbrechung bestanden hat, von einer kurzen Zeit der Einführung einer Pflichtfeuerwehr und durch einige Jahre der Unterstellung unter die staatliche Polizei während des 3. Reiches abgesehen.
Alle Bemühungen die hohe Anfangsstärke der Wehr zu halten schlugen fehl. Es erschienen immer weniger Mitglieder zu den Übungen, da sie dabei oder danach oftmals von unvernünftigen Zuschauern gehänselt wurden. Schließlich zählte die Wehr im April 1907 nur noch 39 Mann.
Der damalige Bürgermeister Sohns wandte sich in einem Aufruf am 01.03.1907 auch an die Handwerker und Geschäftsleute des Ortes mit der Bitte, der Wehr beizutreten.
Der Schwund an Freiwilligen war eine allgemeine Erscheinung, nicht nur in lllingen. Der Oberpräsident der Rheinprovinz sah sich deshalb veranlasst, eine Verfügung zu erlassen, nach der Pflichtfeuerwehren eingeführt werden sollten. Mit diesem Problem musste sich nun auch der Gemeinderat Illingen befassen. In einer Sitzung am 28.03.1907 beschloss man, nochmal eine Werbeaktion durchzuführen, um die Einführung einer Pflichtfeuerwehr vermeiden zu können. Alle Bemühungen waren aber umsonst.
Es blieb daher kein anderer Ausweg, als eine Pflichtfeuerwehr einzurichten. Die zwischenzeitlich nur noch 34 Mann der Freiwilligen Feuerwehr unter ihrem Brandmeister Sebastian Oberle beschlossen nun, sich aufzulösen. Die Uniformen wurden bei dem Schneidermeister Thewes, der die Kammer hatte, abgeliefert. Die Geräte, soweit sie Eigentum der Wehr waren, wurden von der Gemeinde gegen eine Entschädigung von 217,75 Mark übernommen.
Am 28.06.1907 hat Bürgermeisters Sohns ein „Ortsstatut betreffend die Einrichtung des Feuerlöschwesens in der Landgemeinde Illingen-Gennweiler" erlassen, das vom Kreisausschuss des Kreises Ottweiler am 11.07.1907 genehmigt wurde. Darin wurde in 36 Paragrafen u. a. festgelegt, dass
- alle Männer vom 18. bis 50. Lebensjahr, soweit sie nicht aus besonderen Gründen ausdrücklich befreit waren, zum Dienst in der Pflichtfeuerwehr verpflichtet sind,
- jährlich mindestens vier Übungen durchzuführen sind, eine davon ohne vorherige Ankündigung,
- die Teilnahme an den Übungen unbedingte Pflicht ist, kein Dienst durfte unentschuldigt versäumt werden,
- die Mitglieder der Pflichtfeuerwehr verpflichtet sind, während der Übungen und im Brandfall den Anordnungen des Bürgermeisters und des Brandmeisters ohne Widerspruch Gehorsam zu leisten.
Über alle Übungen musste dem Landrat schriftlich Bericht erstattet werden. Wer seinen Verpflichtungen als Wehrmann nicht nachkam, konnte mit einer erheblichen Geldstrafe belegt werden, an deren Stelle bei Nichtbezahlung eine Haftstrafe trat. Vom Gemeinderat wurde am 10.08.1907 der letzte Brandmeister der Freiwilligen Feuerwehr, Schornsteinfegermeister Sebastian Oberle, zum Wehrführer der Pflichtfeuerwehr gewählt.
In diesem Statut wurde nun auch erstmals eine Unfall- und Krankenfürsorge für die Mitglieder der Feuerwehr geregelt.
Aber auch die Pflichtfeuerwehr führte nicht zum gewünschten Ergebnis. Auch wenn die Verpflichteten zu einer Übung oder zu einem Brandeinsatz erschienen, waren sie meist unwillig, ohne Engagement und ohne Mut. Schließlich gelangte man bei der Verwaltung wie bei der Wehrführung zu der Überzeugung, dass es besser sei, mit wenigen Freiwilligen eine Wehrgemeinschaft zu bilden, als mit einer Masse Uninteressierter. Das Ergebnis dieser Überlegungen war die Absicht, erneut eine freiwillige Feuerwehr zu bilden. Dazu rief nun Bürgermeister Krause im März 1909 schriftlich auf.
Die Initiative des Bürgermeisters war erfolgreich. Am 25. April 1909 wurde erneut die Freiwillige Feuerwehr Illingen mit einer Anfangsstärke von 58 Mann gegründet, die mit Genehmigung des Königlichen Landrates die Pflichtfeuerwehr ablöste. Wehrführer wurde auch jetzt Sebastian Oberle, der 1912 zum Oberbrandmeister befördert wurde. Stellvertretender Wehrführer wurde Brandmeister Johann Spada.
Unter dem Datum vom 03.10.1909 gab sich die Freiwillige Feuerwehr Illingen eine Satzung, die am 24.11.1909 von Bürgermeister Krause und am 07.01.1910 vom Königlichen Landrat von Halfern genehmigt wurde.
In dieser Satzung wurde u. a. die Rechtsstellung der Wehr, Befehlsgewalten, Kosten und Versicherungsfragen geregelt. Nach § 1 war die Freiwillige Feuerwehr lllingen Teil der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde und bei Ausübung des Feuerwehrdienstes ausführendes Organ der (Orts-) Polizeibehörde. Damit war sie eine Gemeinde- oder Schutzwehr im Sinne des § 113 des Reichsstrafgesetzbuches und genoss dessen Schutz (im § 113 heißt es:
„Wer einem Beamten … Widerstand leistet … oder ihn angreift, wird mit Gefängnis … bestraft". Im Absatz 2 des § 113 hieß es damals: „Dieselben Strafvorschriften treten ein, wenn die Handlung … gegen Mannschaften einer Gemeinde-, Schutz- oder Bürgerwehr in Ausübung des Dienstes begangen wird".)
Nach § 15 trug die Gemeinde gemäß der Feuerpolizeiverordnung für die Rheinprovinz die Kosten aller für die Freiwillige Feuerwehr erforderlichen Leistungen. Im § 17 war geregelt, dass alle aktiven Mitglieder der Wehr auf Kosten der Gemeinde in einer Unfallversicherung (Entschädigung für Unfälle und Krankheiten als Ergebnis des Feuerwehrdienstes und die Versorgung von Hinterbliebenen), in einer Unterstützungskasse (einmalige Unterstützung bei Unfällen) und in einer Haftpflichtversicherung versichert sind.
Während des 1. Weltkrieges (1914 - 1918) schmolz die Feuerwehr personell erheblich zusammen, da viele Wehrmänner zum Kriegsdienst eingezogen wurden. Die wenigen noch am Ort anwesenden Männer wurden auf ihren Arbeitsstellen in Gruben, Eisenwerken und anderen Betrieben bei vermehrten Arbeitsstunden gegenüber Friedenszeiten so stark in Anspruch genommen, dass keine Zeit und keine Kraft mehr für freiwillige Dienste vorhanden waren. Bereits 1915 war die Wehr so schwach, dass sie keine größeren Einsätze mehr durchführen konnte. So kam das Feuerlöschwesen fast zum Erliegen. Allerdings gab es im 1. Weltkrieg kaum Angriffe auf das deutsche Hinterland. Bei der Kapitulation der deutschen Truppen standen diese weit auf französischem Staatsgebiet. Die Besatzungstruppen kamen erst nach Beendigung der Kriegshandlungen ins Land. Dies hatte zur Folge, dass es kriegsbedingt kaum Feuerwehreinsätze gab.
Nach dem 1. Weltkrieg strebte die französische Politik einen Anschluss des Saarreviers an Frankreich an. Das scheiterte jedoch hauptsächlich am Widerstand des damaligen amerikanischen Präsidenten. Als erster Schritt in die gewünschte Richtung konnte von französischer Seite jedoch erreicht werden, dass das Kohlengebiet der Saar vom Deutschen Reich abgetrennt wurde. Ein Gebiet von ca. 1.900 qkm wurde so abgegrenzt, dass es alle Kohlengruben, alle Hüttenwerke und die Wohngebiete der Bergarbeiterschaft umfasste.
Frankreich erhielt das Recht, die Saargruben 15 Jahre lang auszubeuten. 1920 übernahm eine Regierungskommission des Völkerbundes die Verwaltung dieses Gebietes. Frankreich unterhielt aber weiterhin Stationierungstruppen im Saargebiet. Deutschland konnte lediglich durchsetzen, dass nach 15 Jahren in einer Volksabstimmung über die Beibehaltung des Völkerbundstatuts, die Angliederung an Frankreich oder die Rückkehr nach Deutschland entschieden werden sollte.
Die französische Annexionspolitik, die gepaart war mit verschiedenen Maßnahmen gegen die Bevölkerung (Nötigung zum Französischunterricht, Verbot deutscher Zeitungen oder Veranstaltungen, Fernhalten der Bevölkerung von politischen Entscheidungen) erzeugte eine frankreichfeindliche Stimmung. Als die Nationalsozialisten, die im Reich schon 1933 an die Macht gekommen waren, vor der Volksabstimmung am 13.01.1935 noch eine nationalistische Stimmung in der Bevölkerung erzeugen konnten, war der Ausgang der Abstimmung nicht mehr verwunderlich. 90,73 % der Abstimmungsteilnehmer votierten für eine Rückkehr nach Deutschland, die vom Rat des Völkerbundes auch schon für den 01.03.1935 festgesetzt wurde.
Nach Ende des 1. Weltkrieges war die Wehr schnell wieder zur alten Stärke gebracht worden. Die Feuerschutzgesetze aus der Vorkriegszeit blieben weiter bestehen, so dass auch die Organisationsstruktur bestehen blieb.
Der Wehrführer Oberbrandmeister Sebastian Oberle schied am 28.03.1923 krankheitsbedingt aus der Feuerwehr aus. Gemäß Verfügung des Landrates wurde sein bisheriger Vertreter Johann Spada zum Oberbrandmeister befördert und zum Wehrführer bestimmt. Sein Vertreter als Brandmeister wurde sein Sohn Gelindo Spada und als stellvertretender Brandmeister wurde Jakob Meiser Abteilungsführer.
Weitere fünf Jahre später wurde am 23.07.1929 das 25-jährige Stiftungsfest der Freiwilligen Feuerwehr Illingen in Verbindung mit dem 19. Verbandstag der Feuerwehren des Kreises Ottweiler in Illingen gefeiert. Das Jahr 1904 zählt als Gründungsjahr, weil seither ohne Unterbrechung eine Feuerwehr in Illingen besteht; es gab lediglich einen Wechsel zwischen Pflicht- und freiwilliger Feuerwehr.
Beim Verbandstag gab es einen Umzug mit einer Festzugs-Ordnung, die u. a. bestimmte, dass nur uniformierte Wehrleute mitmarschieren dürfen, keineswegs aber Angehörige weiblichen Geschlechts oder Kinder. In diesem Zusammenhang gab es eine Grußordnung, die z. B. ein Grüßen aus dem Zug heraus untersagte. Außerhalb des Zuges waren Wehrleute verpflichtet, im Rang Höherstehende zu grüßen.
Dann kam der 13. Januar 1935, der Tag der Volksabstimmung über den Verbleib des Saargebietes. Man fürchtete wegen der aufgeheizten Stimmung Störungen der Abstimmung und Straftaten in oder im Umfeld der Wahllokale.
Um Ruhe und Ordnung aufrecht erhalten zu können, wurden zur Unterstützung der Polizei im Amtsbezirk Illingen insgesamt 70 Angehörige der Feuerwehr zu Hilfspolizisten ernannt. In einer besonderen Verfügung der Regierungskommission (die internationale Regierung des Saargebietes), Direktion des Innern, war angeordnet, dass die zu Hilfspolizisten vorgesehenen Feuerwehrleute vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf die allgemeinen Rechte und Pflichten der Polizeibeamten hinzuweisen und darauf zu verpflichten sind, ihren Dienst unparteiisch und den Weisungen des Vorsitzenden des Wahlbüros entsprechend auszuüben.
Jeder verpflichtete Feuerwehrmann erhielt eine weiße mit dem Dienstsiegel der Polizeiverwaltung Illingen versehene Armbinde mit der Aufschrift „Polizeibeamter". Darüber hinaus war durch den Wehrführer Johann Spada im Rathaus eine besondere Polizeiwache eingerichtet worden.
Die Abstimmung verlief ruhig, das Ergebnis ist bekannt. Nach dem überwältigenden Votum für die Rückkehr nach Deutschland beschloss daraufhin der Rat des Völkerbundes bereits am 17.01.1935 die Wiedereinsetzung Deutschlands in die Regierung des Saarbeckens zum 1. März 1935. Nur sechseinhalb Wochen nach der Abstimmung kehrte das Saargebiet also in den Verband des Deutschen Reiches zurück.
Ein Jahr später 1936 schied der weit über die lllinger Grenzen hinaus bekannte und geschätzte Wehrführer Johann Spada wegen Erreichens der Altersgrenze aus dem aktiven Wehrdienst aus. Er hatte sich um das Feuerlöschwesen in Illingen große Verdienste erworben. Johann Spada war mit seiner Frau Ende des 19. Jh. aus Italien zugewandert. Am 01.04.1904 war er in die Rettungsabteilung der damals von Wilhelm Fourmann gegründeten freiwilligen Feuerwehr eingetreten und hatte seither alle Stationen der Wehr durchlaufen. Am 14.05.1923 hatte er die Wehrführung von seinem Vorgänger Sebastian Oberle übernommen. Im gleichen Jahr war er Obmann der Wehren der Bürgermeisterei (vergleichbar mit der späteren Amtsverwaltung) lllingen geworden. In seine Amtszeit fielen Großeinsätze der Feuerwehr Illingen anlässlich eines Brandes des Gutes Heistermühle am 15.08.1929 und anlässlich der Unterstützung der Feuerwehr Neunkirchen beim Explosionsunglück am 10.02.1933 des Gasometers in Neunkirchen.
Bei dieser Gelegenheit soll angeführt werden, dass der Glaube eines Feuerwehrmannes in Illingen (katholisch, evangelisch, jüdisch) bis zu diesem Zeitpunkt nie eine Rolle spielte. Auch ausländische Zuwanderer wurden sofort voll integriert, wie an der Person des Johann Spada trefflich demonstriert worden ist.
Nachfolger von Johann Spada als Wehrführer 1936 wurde sein Sohn Gelindo Spada und als Amtswehrführer sein anderer Sohn Angelo Spada.
Mit dem Anschluss 1935 an das Deutsche Reich traten bei uns die Reichsgesetze und die Preußischen Gesetze in Kraft und damit auch das Preuß. Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 15.12.1933. Dieses Gesetz unterschied zwischen Berufsfeuerwehren (in Städten über 100 000 Einwohner verpflichtend), Pflichtfeuerwehren und Freiwilligen Feuerwehren. Die Feuerwehr hatte im Auftrag des Ortspolizeiverwalters die Gefahren abzuwehren, die der Allgemeinheit oder dem einzelnen durch Schadenfeuer drohten. Die freiwillige Feuerwehren waren Vereine im Sinne des Vereinsrechts zu deren Anerkennung die Genehmigung der Satzung durch die Polizeiaufsichtsbehörde erforderlich war. Damit änderte sich für die Feuerwehr Illingen zunächst einmal nichts.
In diese Zeit fiel eine der dunkelsten Stunden der Feuerwehr Illingen, aber nicht nur von ihr. Am Abend des 09.11.1938, der sog. Reichskristallnacht, gingen im ganzen Deutschen Reich Synagogen durch Brandstiftung überwiegend durch SA-Leute in Flammen auf, auch die Synagoge in Illingen. Aber die Feuerwehren löschten nicht und die Polizei ermittelte nicht, auch in Illingen nicht.
Eine gravierende Änderung in der Organisation und in den Abläufen brachte das Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen vom 23.11.1938. Die nun geplante strukturelle Änderung des gesamten Feuerlöschwesens wurde schon in der Präambel des Gesetzes deutlich, wo es heißt:
„Die wachsende Bedeutung des Feuerlöschwesens vor allem für den Luftschutz erfordert, daß schon seine friedensmäßige Organisation hierauf abgestellt wird. Hierzu ist nötig die Schaffung einer straff organisierten, vom Führerprinzip geleiteten, reichseinheitlich gestalteten, von geschulten Kräften geführten Polizeitruppe (Hilfspolizeitruppe) unter staatlicher Aufsicht."
Die Feuerwehr wurde also durch eine zentralisierte und paramilitärische Organisationsstruktur auf den Kriegsfall vorbereitet und ausgerichtet. Es wurde eine Feuerschutzpolizei gegründet, in die die Berufsfeuerwehren, die Pflichtfeuerwehren und die freiwilligen Feuerwehren eingegliedert wurden. Die Beamten der Feuerschutzpolizei wurden Polizeivollzugsbeamte, die die gleichen Rechte und Pflichten der allgemeinen Polizeibeamten hatten. Die nach dem Vereinsrecht gebildeten freiwilligen Feuerwehren wurden aufgelöst, an ihre Stelle trat eine nach Löscheinheiten gegliederte Hilfspolizeitruppe. Es konnten in Gemeinden nun zwar freiwillige Feuerwehren bestehen, die aber absoluter staatlicher Leitung unterstanden, als eine Art „Polizeiexekutive besonderer Art", nämlich als eine technische Hilfspolizeitruppe für Hilfeleistungen bei öffentlichen Notständen aller Art.
Die Gemeinden blieben allerdings für die Beschaffung und Unterhaltung der erforderlichen Gerätschaften, Ausrüstung, Alarmeinrichtungen, Wasserversorgungsanlagen, Bekleidung und Gerätehäuser weiter zuständig. Was diesbezüglich notwendig war, entschied jedoch die Aufsichtsbehörde.
Als äußeres Zeichen der Zugehörigkeit zur Polizei trug der Feuerwehrmann auf dem linken Arm seiner Uniform das Polizeihoheitsabzeichen und eine Seitenwaffe (Faschinenmesser). Die Feuerwehrfahrzeuge wurden tannengrün umlackiert. Alle Feuerwehrmänner wurden auf den „Führer und Reichskanzler" vereidigt.
Die Änderung in der Struktur und den Abläufen bei der Feuerwehr Illingen wird auch deutlich bei der Durchsicht des Protokollbuches in dem Berichte über Generalversammlungen, Vorstandssitzungen und Führerratssitzungen festgehalten sind. Das letzte Vorkriegsprotokoll datiert vom 12.01.1938. Nach dem Inkrafttreten des o. a. Reichsgesetzes fanden keine Versammlungen oder Sitzungen nach dem Vereinsrecht mehr statt. Die waren ja auch nicht mehr notwendig, da ab diesem Zeitpunkt nach dem Führerprinzip nur noch Befehl und Gehorsam galten und nicht etwa Mehrheitsbeschlüsse. Im Gesetz wurde herausgestellt, dass der freiwillige Dienst in dieser Hilfspolizeitruppe ein ehrenvoller und opferbereiter Einsatz für die deutsche Volksgemeinschaft sei. Dem konnte man sich kaum mehr entziehen, wenn man einmal Feuerwehrmann geworden war.
Der 2. Weltkrieg und die propagierte totale Kriegsführung beeinträchtigten das gesamte Leben wesentlich stärker als der 1. Weltkrieg. Fast alle Feuerwehrleute wurden zum Kriegsdienst eingezogen, in Illingen auch der Wehrführer Gelindo Spada. Der Amtswehrführer Angelo Spada wurde daher in dieser Interimszeit zusätzlich mit der Leitung der Feuerwehr Illingen beauftragt. Lücken in der Wehr wurden durch nicht oder noch nicht zur Wehrmacht eingezogene Männer und durch Frauen ersetzt. Nachdem 1944 auch der Amtswehrführer Angelo Spada zum Kriegsdienst eingezogen worden war, wurde die Wehrführung dem Brandmeister Wendel Thom übertragen. Dank dessen Engagements konnte der Wehrbetrieb bis zur Rückkehr des Wehrführers Gelindo Spada 1945 aus der Kriegsgefangenschaft aufrechterhalten werden.
Während des 2. Weltkrieges waren die Feuerwehrleute verpflichtet, bei einem Fliegeralarm sofort zum Gerätehaus zu eilen, nicht erst, wenn ein Bombenabwurf tatsächlich einen Schaden angerichtet hatte. Je nach Einschätzung der Lage sollten Löschfahrzeuge und andere wichtige Gerätschaften nach außerhalb gebracht werden, um eine Zerstörung durch einen Bombenabwurf zu vermeiden. Von 1943 bis 1945 wurde die Illinger Wehr zu Großeinsätzen nach Bombenangriffen nach Saarbrücken, Neunkirchen, Kaiserslautern, Ludwigshafen, Frankenthal und Dirmingen herangezogen.
Nach Ende des 2. Weltkrieges kam der Feuerwehrbetrieb nur langsam nochmal in Gang. Viele Wehrmänner waren noch in Gefangenschaft, die noch oder schon zu Hause befindlichen hatten andere Sorgen ums Überleben für sich und ihre Familien. Die Wehr hatte nur noch eine Stärke von 30 Mann.
Die erste Nachkriegseintragung im Protokollbuch datiert vom 23.11.1947, also etwa zweieinhalb Jahre nach Kriegsende, und berichtet über eine Versammlung aller Wehrmänner. Wehrführer war nunmehr wieder Gelindo Spada. Wenige Tage später trat der Amtswehrführer Angelo Spada krankheitsbedingt zurück und Gelindo Spada wurde dieses Amt übertragen. Dies machte die Neuwahl eines Wehrführers erforderlich. Als neuer Wehrführer wurde Wendel Thom zum 14.12.1947 eingesetzt und beendete damit zunächst eine 24 Jahre währende Ägide Spada in der Wehrführung. In seine Amtszeit fiel u. a. der Neubau des Feuerwehrgerätehauses an der Ecke Schulstraße/Feldstraße.
Das Reichsgesetz vom 23.11.1938, mit dem die Feuerwehren praktisch verstaatlicht worden waren, wurde unmittelbar nach Kriegsende von der Besatzungsmacht außer Kraft gesetzt. Das Preußische Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 15.12.1933 blieb jedoch in Kraft und wurde erst am 28.06.1967 durch ein saarländisches Feuerschutzgesetz abgelöst, das wiederum am 26.02.1975 im Sinne der Gebiets- und Verwaltungsreform von 1974 geändert wurde. Die kommunale Zuständigkeit für den Brandschutz, insbesondere hinsichtlich der Trägerschaft der Feuerwehr, war nun wieder wesentlicher Bestandteil der kommunalen Verwaltung.
Am 14.12.1952 wurde in einer Versammlung der Feuerwehr lllingen die Gründung eines Spielmannszuges beschlossen. Heinrich Lorenz und Albert Konzer begannen danach mit der musikalischen Ausbildung von 14 Freiwilligen. Wegen der allgemein schlechten finanziellen Situation in den Familien wurde entschieden, den Ankauf der Instrumente aus der Wehrkasse sowie durch Brandwachengelder zu finanzieren.
Der erste Aufmarsch der neu gegründeten Musik-Abteilung fand anlässlich des Kreisfeuerwehrtages 1954 in Illingen aus Anlass des 50-jährigen Bestehens der Wehr statt. Der Musikzug beteiligte sich in den folgenden Jahren an vielen auch überregionalen Veranstaltungen. Als Höhepunkt gilt dabei die Teilnahme am Bundesfeuerwehrfest 1957 in Saarbrücken. Die Mitglieder des Spielmannszuges waren überwiegend aktive Feuerwehrmänner. Durch die wachsenden Anforderungen im feuerwehrtechnischen Bereich, nahm das Interesse an Proben und Auftritten kontinuierlich ab, so dass der Spielbetrieb Ende der 1960er eingestellt und die Abteilung aufgelöst wurde.
Am 31.12.1958 schied der Wehrführer Wendel Thom im Alter von 65 Jahren aus dem aktiven Dienst aus. Sein Nachfolger wurde Nani Spada, dem 1965 Anton Meiser folgte. Als dieser Ende 1975 in den Ruhestand trat, folgte ihm im Januar 1976 Rudi Thom, der Sohn von Wendel Thom, nunmehr mit der Amtsbezeichnung Löschbezirksführer. Er leitete die Feuerwehr Illingen bis zum März 1994 und brachte damit mit insgesamt 18 Jahren die bis jetzt längste Amtszeit eines Wehr- bzw. Löschbezirksführers hinter sich. In seine Amtszeit fielen die Erweiterung und die Aufstockung des Gerätehauses und einige Großeinsätze über die noch zu berichten ist.
Seit dem 30.11.1988 ist das aktuelle Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung im Saarland in Kraft. Es regelt die Aufgaben der Gebietskörperschaften und die Organisation der Feuerwehren, die Pflichten und Rechte der Wehrmänner und ihrer Führer aber auch die Pflichten der Bevölkerung.
Die Gemeinden können ihr Gebiet in Löschbezirke gliedern, in Illingen ist in jedem Ortsteil ein Löschbezirk eingerichtet. Die Löschbezirke zusammen bilden die Feuerwehr der Gemeinde Illingen, die von einem Wehrführer unter Aufsicht des Bürgermeisters geleitet wird. Chef der Wehr ist seit 01.06.1996 Bürgermeister Armin König, Wehrführer zur Zeit der aus dem Löschbezirk Illingen stammende Werner Thom. An der Spitze jedes Löschbezirkes steht ein Löschbezirksführer, der seine Aufgaben unter Aufsicht des Bürgermeisters und des Wehrführers wahrnimmt. Wehr und Löschbezirksführer und ihre Vertreter, die ihre Eignung durch Lehrgänge und Prüfungen nachgewiesen haben müssen, werden von den Feuerwehrangehörigen ihrer Einheiten für sechs Jahre gewählt und vom Bürgermeister ernannt. Das Gesetz lässt auch den Einsatz von Frauen in der Feuerwehr zu.
Seit dem Jahr 2000 ist Sven Haben Löschbezirksführer in lllingen; sein Vertreter ist Karl- Josef Vogel. Der Löschbezirk hat zur Zeit eine Stärke von 51 Männern und 2 Frauen.
In einer Altersabteilung werden Wehrmänner über 60 Jahre und dienstunfähige Wehrmänner zusammengefasst. Der Alterswehr Illingen gehören zur Zeit 17 Männer an.
Schon 1960 gab es in Illingen eine Jugendabteilung, die überwiegend aus den Söhnen aktiver Feuerwehrmänner bestand. Ein geordneter Übungsablauf war aber zu dieser Zeit wegen mangelnden Versicherungsschutzes nicht möglich. Erst nachdem dies 1963 durch den Kreis Ottweiler (heute Neunkirchen) gelöst worden war, stand einer offiziellen Gründung nichts mehr im Wege. Durch das Feuerschutzgesetz von 1967 wurden die Jugendfeuerwehren auch gesetzlich legitimiert. Seit l988 müssen ihre Angehörigen 10 Jahre alt sein.
Die Jugendwehren sollen den Nachwuchs für die freiwilligen Feuerwehren gewinnen, heranbilden und für den Gedanken der ehrenamtlichen Tätigkeit in einer örtlichen Gemeinschaft werben. Das Eintrittsalter von 10 Jahren ist gewählt worden, um Jugendliche frühzeitig für den Feuerwehrdienst zu gewinnen. Hintergrund sind die geburtenschwachen Jahrgänge und die Tatsache, dass bei den heutigen vielfältigen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung auch außerhalb von Gemeinschaften alle Vereine Nachwuchssorgen haben.
Zum Schutz der Jugendlichen besteht ein strenges Verbot, die Jugendwehr an Einsatzstellen zur Brandbekämpfung oder zu Hilfeleistungen heranzuziehen. Die Jugendlichen werden theoretisch geschult und an den Geräten der Feuerwehr praktisch ausgebildet. Durch Sport und Spiel soll auch ihre körperliche Leistungsfähigkeit gefördert und der Gemeinschaftssinn gefestigt werden. Wegen des jugendpflegerischen Charakters der Arbeit der Jugendfeuerwehren sind die Gemeinden gut beraten Jugendlager, Ferienfreizeiten u. ä. zu fördern. Die Jugendwarte Kai Hassel und Bernd Neu bilden zur Zeit 23 Jungen und 2 Mädchen aus.
Wegen des ständig zurückgehenden Engagements für ehrenamtliche und gemeinnützige Tätigkeiten könnte auch eine andere Bestimmung des Brandschutzgesetzes von 1988 einmal interessant werden. Nach § 11 hat die Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen, wenn eine freiwillige Feuerwehr nicht oder nicht in ausreichender Stärke gebildet werden kann. Dazu kann jeder Einwohner zwischen dem 18. und dem 50. Lebensjahr für längstens fünf Jahre herangezogen werden. Obwohl eine solche Regelung bisher in allen Brandschutzgesetzen oder -verordnungen vorgesehen war, musste in Illingen nur einmal, und zwar 1907, davon Gebrauch gemacht werden.
Das Brandschutzgesetz richtet sich noch in weiteren Bestimmungen an die Bürger. So kann nach § 15 der Leiter eines Feuerwehreinsatzes erforderlichenfalls (wenn die Exekutivpolizei nicht oder noch nicht vor Ort ist) Absperrmaßnahmen, Verkehrsumleitungen und das Zurückdrängen von Schaulustigen veranlassen.
Nach § 23 ist jeder über 18-Jährige nach seinen Möglichkeiten zu Hilfeleistungen bei unmittelbarer Gefahr verpflichtet. Einsatzkräfte dürfen fremde Gebäude, Grundstücke und sonstige Sachen zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung betreten und benutzen. Der Eigentümer muss dies dulden. Wenn ihm dadurch ein Vermögensschaden entsteht, ist die Gemeinde zu angemessener Entschädigung verpflichtet, wenn es keinen anderen Kostenträger gibt und wenn die Maßnahmen nicht zu seinem eigenen Schutz getroffen worden sind.
Die Feuerwehren werden Jahr für Jahr in einer Vielzahl von Fällen zur Brandbekämpfung und zu Hilfeleistungen unterschiedlichster Art herangezogen. Dabei werden die Wehrmänner und -frauen immer wieder mit schrecklichem Leid der Betroffenen, mit plötzlicher Obdachlosigkeit aber auch mit Tod und schlimmen Verletzungen konfrontiert. Der Dienst in der Feuerwehr erfordert daher neben einer guten körperlichen Konstitution und Ausbildung auch eine stabile Psyche.
Dazu werden Jahr für Jahr hunderte von Einsatz-, Übungs- und Arbeitsstunden geleistet. Der Ausbildungsstand wird durch theoretische Schulungen und regelmäßige Übungen während des Jahres auf einem hohen Niveau gehalten. Die Wehrmänner und -frauen verdienen für ihr ehrenamtliches Engagement Anerkennung und Förderung durch alle Bürger. Jeder kann der Nächste sein bei dem es brennt oder der anderer professioneller Hilfe bedarf.
Das 100-jährige Jubiläum sollte daher auch Anlass sein, Solidarität mit den Wehrleuten zu zeigen.
Quellen
- Amtsprotokoll der Herrschaft lllingen vom 17.11.1733, Landeshauptarchiv Koblenz, Abt. 53 C 23, Nr. 4
- Festschrift 75 Jahre Freiwillige Feuerwehr, Löschbezirk lllingen 1979, Feuerwehr lllingen 1979
- Nauhauser Otto: 50 Jahre Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde lllingen, lllingen 1954
- Sittel J. Mathias: Sammlung der Provinz- und Partikulargesetze und -Verordnungen, Band 1 , III. Sammlung, Reichsherrschaft lllingen, Trier 1843
- Nauhauser Otto: lllinger Ortschronik, lllingen 1982
- Festschrift zum Verbandstag des Feuerwehrverbandes des Kreises Ottweiler, lllingen 1937
- Zeitschrift für die Geschichte der Saargegend 1986/87, Saarbrücken 1987
- Acta generalia betreffend Feuer-Polizei, Feuerlöschordnung pp., Bürgermeisterei-Amt Uchtelfangen, Landesarchiv Saarbrücken
- Gesetzes-Sammlung Preuß. Staaten 1904 und 1933, Landesarchiv Saarbrücken
- Reichsgesetzblatt 1938, Landesarchiv Saarbrücken, Bestand Z 2
- Diegmann Heinz und Neckenig Werner: Brandschutzrecht des Saarlandes, Mainz 1990
- Stadtmuseum Ottweiler: Die freiwillige Feuerwehr in der Stadt Ottweiler, Ottweiler 2001
Einsatzgeschehen
Die Freiwillige Feuerwehr Illingen wird jährlich zu durchschnittlich 45 - 50 Brandeinsätzen oder Hilfeleistungen anderer Art gerufen z. B. zu
- Bränden (Gebäude, Wald, Feld- und Wiesenflächen, Kraftfahrzeuge)
- Sturmschäden
- Bergung (Herausschneiden) von Verkehrs- oder Arbeitsunfallopfern
- Suche nach Vermissten oder Selbstmordgefährdeten
- Vermeidung von Umweltkatastrophen (ausgelaufenes Öl in Gewässern, Boden
- B. durch Legen von Ölsperren o. ä.)
- Beseitigung von Ölspuren zur Vermeidung von Verkehrsunfällen
Dazu kommen Brandwachen bei vielen Veranstaltungen.
Gott sei Dank blieb der Ort in den letzten Jahren vor Brand- und Unglücksfällen mit größeren Menschenopfern oder großen Sachschäden verschont. Beim 75-jährigen Jubiläum war über einen Großeinsatz beim Brand 1977 im Bauernhof Schütz, dem Gebäude der ehemaligen Zehntscheune der Freiherrn von Kerpen, berichtet worden bei dem die gesamte Wehr der Gemeinde eingesetzt war, um wenigstens noch Menschen und Vieh zu retten. Das Gebäude selbst war durch den Brand erheblich beschädigt worden.
Zumindest in den Anfangsjahren des letzten Jahrhundertquartals gab es aber mehrere Großeinsätze:
Großbrand im Bauernhof Blass, Illingen, Schulstraße
Am 14.09.1981, 02:25 Uhr, wurde die Wehr zu einem Großbrand zum Bauernhof Blass gerufen. Nach wenigen Minuten vor Ort wurden umliegende Löschbezirke um Unterstützung gebeten. Mehrere Bullen konnten gerettet werden, vier kamen jedoch in Rauch und Flammen um. Der Stall- und Scheunentrakt des Hofes wurde durch den Brand erheblich beschädigt. Es entstand ein Schaden von mehreren 100 000 DM. Der Einsatz von insgesamt 182 Mann in Schichten dauerte bis zum Abend des 05.09.1981. Als Brandursache wurde Brandstiftung festgestellt, der Täter wurde später von der Kriminalpolizei ermittelt.
Großbrand im Bauernhof Schütz, Illingen, Gennweilerstraße
Am 14.10.1982, 02:13 Uhr, wurde die Wehr zu einem Großbrand zum Bauernhof Schütz gerufen. Beim Eintreffen stand der Dachstuhl des Stall- und Scheunentrakts in Flammen und brach kurze Zeit danach herunter. Familienangehörige hatten bereits mit der Bergung des Viehs begonnen und wurden von Wehrleuten sofort unterstützt. Nach ca. 2 Stunden war das Feuer unter Kontrolle. Auch hier entstand ein Schaden von mehreren 100 000 DM. Die Nachlösch- und Aufräumarbeiten durch insgesamt 196 Mann in Schichten erstreckten sich über drei Tage, da das gesamte Heu und Stroh aus dem Objekt entfernt werden musste. Auch hier war Brandstiftung die Brandursache. Der Brandstifter wurde noch am gleichen Tag durch die Kriminalpolizei ermittelt und festgenommen.
Brand eines Wohnhauses in Wustweiler, Lebacher Straße
Am 23.04.1983, 04:50 Uhr, wurde der Löschbezirk lllingen zur Unterstützung des Löschbezirks Wustweiler bei einem Wohnhausbrand gerufen. Beim Eintreffen stand das Gebäude in Flammen. Parallel zu den Löscharbeiten drangen mehrere Trupps unter schwerem Atemschutz auf der Suche nach möglichen Opfern über Leitern in das Gebäude ein. Dabei wurde von einem Trupp des LBZ Illingen in einem Kinderzimmer unter Brandschuttmassen eine Leiche gefunden.
Brand eines Wohn- und Geschäftsgebäudes in Hüttigweiler, Provinzialstraße
Am 21.02.1985, ca. 06:30 Uhr, wurde der Löschbezirk Illingen zur Unterstützung des Löschbezirks Hüttigweiler bei einem Brand in einem größeren Gebäude mit Wohnungen und einer Gaststätte im Erdgeschoss gerufen. Der Brand war offenbar in der Gaststätte entstanden, hatte sich aber schon auf das gesamte Gebäude bis in den Dachstuhl ausgebreitet. Es entstand ein großer Gebäudeschaden. Personen wurden nicht verletzt.
Neben der Bekämpfung des Brandes mussten die angebauten Nachbargebäude vor einem Übergreifen des Brandes geschützt werden. Die Löscharbeiten wurden durch die enorme Kälte von unter -10 °C erheblich behindert. So entstand auf der wegen der Löscharbeiten gesperrten Provinzialstraße in kurzer Zeit eine mehrere Zentimeter dicke Eisschicht. Auch die Wehrmänner hatten beim Umgang mit Löschwasser in der Kälte erheblich zu leiden.
Brand mit Todesopfer bei der Fa. Höll in Illingen
Am 12.12.1985, 13:29 Uhr, wurde der Löschbezirk Illingen zu einem Brand bei der Fa. Höll gerufen, eine Person werde vermisst. Die parallel zur Brandbekämpfung mit schwerem Atemschutz aufgenommene Suche nach dem Vermissten führte zur Auffindung einer Leiche. Der Mitarbeiter hatte bei Schweißarbeiten unbemerkt Kunststoff entzündet und so den Brand ausgelöst. Durch die bei dem Kunststoffbrand entstandenen hochgiftigen Dämpfe und infolge der starken Hitzeentwicklung war dem Mann der Fluchtweg abgeschnitten worden. Vier Feuerwehrmänner mussten nach dem Einsatz wegen Verdachts der Rauchvergiftung ärztlich behandelt werden
Hilfeleistung nach Verkehrsunfall in Illingen, Galgenbergstraße
Am 23.06.1987, ca. 08:00 Uhr, wurde der Pkw einer 45-jährigen Frau aus Illingen in einer Kurve in der unteren Galgenbergstraße in lllingen von einem umkippenden mit Trester schwerbeladenen Anhänger begraben. Die an der Unfallstelle eingetroffenen Feuerwehrmänner glaubten nicht, dass jemand in dem auf ca. 80 cm Höhe zusammengequetschten Fahrzeug hat überleben können. Sie gingen jedoch trotzdem vorsichtig vor und konnten schließlich mit bloßen Händen eine Frau freigraben. Nach Erstversorgung und Einsatz eines großen Bergungskrans konnte die Frau schwer verletzt geborgen werden.
Geräte- bzw. Spritzenhäuser der Feuerwehr lllingen
Spritzenhaus in der Heusweilerstraße
1822, vier Jahre nachdem in Illingen eine Spritzenmannschaft durch den Königlichen Landrat bestimmt worden war, wurde ein erstes Spritzenhaus durch die Gemeinde in der unteren Heusweilerstraße (heute Gymnasialstraße), dort wo jetzt das Backhaus der Gartenfreunde lllingen steht, erstellt.
Dieses Haus, das im Laufe der Jahre bestimmt gelitten hatte, wurde 1906, zwei Jahre nach der endgültigen Gründung der Feuerwehr in Illingen, renoviert und wurde bis Ende der 1930er Jahre, also insgesamt über 100 Jahre, benutzt. Zuletzt bestand das Objekt aus zwei großen Garagen/Hallen und einem hölzernen Schlauchturm zum Trocknen der Feuerwehrschläuche.
Gerätehaus beim Fabrikgelände
Bei der Jahresschlussversammlung der Feuerwehr Illingen am 08.01.1938 wurde aus der Wehr der Ruf nach einem neuen Gerätehaus laut, da die Unterbringung der Geräte vollkommen unzulänglich sei. Der damalige Amtswehrführer Angelo Spada meldete sich daraufhin zu Wort und erklärte, er verhandele zur Zeit mit den zuständigen Behörden und er sei zuversichtlich, dass vielleicht noch im diesem Jahr ein modernes Gerätehaus entsteht. Es gab dann zwar kein neues Gerätehaus, aber die Wehr zog 1942 in eine Halle, die der früher einmal im Fabrikgebäude produzierenden Brauerei als Salzlager gedient hatte.
Diese Halle stand am hinteren Ende des damaligen Holzlagers Bermann an der Braugasse (heute Radio Schneider). Die Ausfahrt aus diesem Gerätehaus erfolgte nach Überquerung der Brauereigasse durch das Fabrikgelände und über den damals noch unbebauten Marktplatz in die Hauptstraße. Während des 2. Weltkrieges wurde hier auch eine Feuerwache eingerichtet, die ständig besetzt war. Bei jedem Fliegeralarm mussten alle Feuerwehrleute sofort zur Feuerwache und hielten sich dort in erhöhter Bereitschaft, um im Falle eines Bombentreffers schnellstens eingesetzt werden zu können.
Gerätehaus Ecke Schulstraße/Feldstraße
In einer Versammlung am 20.11.1949 teilte der Amtswehrführer Gelindo Spada den anwesenden Wehrmännern mit, dass beabsichtigt sei, im Jahre 1950 ein neues Gerätehaus mit einer 3-Zimmer-Wohnung auf der Lehn zu errichten. Der Baubeginn verzögerte sich zwar, jedoch konnte Wehrführer Wendel Thom in einer Versammlung am 09.12.1951 bekanntgeben, dass der Rohbau des neuen Gerätehauses fertiggestellt sei. Weitere fast zwei Jahre später konnte man den Umzug ins neue Gerätehaus planen, der am 20.09.1953 in feierlicher Weise stattfand. Bald zeigte sich aber, dass nach Vergrößerung des Fahrzeugparks das Gerätehaus zu klein war. Deshalb wurde 1959 nach hinten parallel zur Schulstraße ein Erweiterungsbau mit drei weiteren Fahrzeughallen angebaut.
Durch die Anschaffung weiterer Geräte und Fahrzeuge war das Haus aber auch nach dem Erweiterungsbau bald erneut zu klein. Der Gemeinderat erkannte die Notwendigkeit einer baulich völligen Neuorientierung am Gerätehaus und genehmigte auf Antrag des Löschbezirks Illingen im März den Um- bzw. Neubau des Gerätehauses.
Am 09.05.1980 begannen die Feuerwehrmänner damit, das Dach abzudecken und das Gebälk abzubauen. Dabei und bei späteren Arbeiten leisteten die Feuerwehrmänner insgesamt 1.500 Arbeitsstunden. Die Bau- und Installationsarbeiten wurden von Fachfirmen ausgeführt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen beliefen sich trotz der Eigenleistungen auf 800 000 DM.
Das Gebäude wurde auch im Bereich des angegliederten Wohnhauses für den Hausmeister um ein Obergeschoss erweitert, in dem sich ein großer Schulungsraum, ein Raum für einen Einsatztisch und weitere Räume befinden.
Im Erdgeschoss befinden sich in einer großen Fahrzeughalle drei Standplätze für Einsatzfahrzeuge, eine Werkstatt sowie Umkleide- und Waschräume. Dazu kommen die Fahrzeughallen im rückwärtigen Anbau.
Wehr- bzw. Löschbezirksführer Illingen
Feuerwehrangehörige im Jubiläumsjahr
Wehrführung
Chef der Wehr | Bürgermeister Armin KÖNIG |
Wehrführer | HBM Werner THOM |
Löschbezirksführer | OBM Sven HABEN |
stellvertr. Löschbezirksführer | OBM Karl-Josef VOGEL |
Aktive Wehr
HBM | Michael SPADA |
BM | Franz BREINIG |
BM | Jörg JUNGBAUER |
BM | Paul-Werner KIRSCH |
OLM | Michael HAUS |
OLM | Kay HASSEL |
OLM | Patrik KAPPENSTEIN |
OLM | Thomas KRÄMER |
OLM | Alfred RULLOF |
OLM | Wolfgang THOM |
LM | Wolfgang BAUER |
LM | Hubert-Paul HÖHNE |
LM | Peter JANßEN |
LM | Patrick KONZER |
LM | Jörg NAUERZ |
LM | Peter VOGEL |
LM | Rudolf WEBER |
HFM | Armin CORNELIUS |
HFM | Dieter HEHL |
HFM | Ralf HOFFMANN |
HFM | Markus JANK |
HFM | Michael KLOS |
HFM | Stefan KOLLING |
HFM | Frank NEU |
HFM | Hans Jürgen STEFFEN |
HFM | Daniel VOGT |
OFM | Dominik ARNOLD |
OFM | Dirk BLASS |
OFM | Carsten KLEIN |
OFM | Marco MARTIN |
OFM | Bernd NEU |
OFM | Oliver PAUL |
OFM | Thilo RESCH |
OFM | Dirk SCHMITT |
OFFr | Tanja THOM |
OFM | Andreas WOLL |
FM | Christoph EßELN |
FM | Daniel GRAß |
FM | Danny KIRSCH |
FM | Steven SCHAUM |
FMA | Christoph BERTRAM |
FMA | Sebastian HABEN |
FMA | Benjamin JOHANN |
FMA | Mathias KIRSCH |
FMA | Florian LAND |
FMA | Tobias RIEHM |
FMA | Nils VOGEL |
FFrA | Silke WEBER |
FMA | Volker WEBER |
FMA | Marco WOBEDO |
Alterswehr
HBM | Rudi THOM EhrenLbzF. |
HBM | Horst STAUB |
BM | Jürgen KONZER |
OLM | Robert BACKES |
OLM | Olf HASSEL |
LM | Hans KAPPENSTEIN |
LM | Edgar KIRSTEN |
LM | Werner MEYER |
LM | Jakob SCHEID |
LM | Josef PERSCH |
LM | Toni ZEWE |
HFM | Helmut DÖRR |
HFM | Lothar ENGEL |
HFM | Berthold GERMANN |
HFM | Hans Günter GROß |
HFM | Lothar MEISER |
HFM | Heinz WEISKIRCHER |
Jugendwehr
Sebastian | BARTH |
Lökös | BENCE |
Mathias | BLAß |
Stephan | BUNGERT |
Dennis | CORNELIUS |
Oliver | FINKLER |
Dominik | GRASS |
Dominik | HABEN |
Marc | HUBERT |
Jacqueline | JUNGBAUER |
Daniel | MOHR |
Fabian | MÜNCHEN |
Santino | SAWATZKI |
Dominik | SCHÄFER |
Andre | SCHMIDT |
Sarah | SEIS |
Tim | SEIS |
Guiseppe | SPAMPINATO |
Dennie | TERNES |
Kevin | THOM |
Partick | THOM |
Hennig | VOGEL |
Dominik | WAGNER |
Dominik | WALD |
Viktor | WEIß |